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ShopFactory und die sog. »Buttonlösung«

Wenn Sie in Deutschland eCommerce betreiben, dann haben Sie inzwischen sicherlich von der sog. »Buttonlösung« gehört, eine so betitelte, geänderte Gesetzgebung, die am 1. August 2012 in Kraft treten wird.

Wenn Sie in Deutschland eCommerce betreiben, dann haben Sie inzwischen sicherlich von der sog. »Buttonlösung« gehört, eine so betitelte, geänderte Gesetzgebung, die am 1. August 2012 in Kraft treten wird.

Das Wichtigste zuerst: Selbstverständlich haben wir bereits den Checkout-Prozess für ShopFactory-Shops in der Form angepasst, damit dieser der neuen Gesetzgebung entspricht.

Nach dem neuen Gesetz kann ein Kaufvertrag über einen Onlineshop ab dem 1. August 2012 nur dann mit einem Käufer zustande kommen, wenn beim Checkout-Prozess dem Kunden alle Produkte und entstehende Kosten aufgelistet werden, und der Kunde dann auf einen Button klickt, dessen Text eindeutig darauf aufmerksam macht, dass mit diesem Klick tatsächlich ein gültiger Kaufvertrag zustande kommen kann.

Gesetzlich vorgeschlagen wird als Text »zahlungspflichtig bestellen«. Aber auch andere Formulierungen wie »kostenpflichtig bestellen«, »zahlungspflichtigen Vertrag schließen« oder einfach nur »kaufen« sind zulässig. Der Checkout bei ShopFactory-Shops entspricht diesem Gesetz mit der Formulierung »Jetzt kaufen«, die bereits seit einiger Zeit im Einsatz ist. Alle entstehenden Zahlungsverpflichtungen werden schon immer in ShopFactory angezeigt, womit auch diese Regelung erfüllt wird.

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass seit einiger Zeit der »Jetzt Kaufen« Button nur noch unten auf der letzten Checkout-Seite zu finden ist, also nach der Auflistung von Produkten und Preisen, inklusive Steuern und Versandkosten. Auch das ist entsprechend geändert worden, um der neuen Gesetzgebung zu entsprechen.

Des Weiteren listet der Checkout-Prozess deutlich den Produktnamen, die Katalognummer sowie die ausgewählten Produktoptionen auf, damit auch die wichtigsten Produktmerkmale dargestellt sind, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Hier gibt es übrigens die größten Diskussionen im Internet, weil das Gesetz diese Merkmale nicht wirklich klar definiert. So heißt es mehr oder weniger lapidar: "die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung" müssen aufgelistet werden.

Name, Katalognummer und ausgewählte Optionen entsprechen bereits heute dieser Anforderung vollständig. Natürlich sollten Sie den Produktnamen so gestalten, das er das Produkt auch hinreichend beschreibt: Also nicht nur »Fahrrad« sondern bspw. »Fahrrad, Giant Trance, 26 Zoll« oder Vergleichbares.
Die Auflage, die wesentlichen Merkmale anzuzeigen, ist übrigens nicht neu sondern besteht schon länger -- deshalb gehen wir davon aus, dass dahingehend keine wirklichen Änderungen erforderlich sein werden, da dies unserem Wissen nach in der Vergangenheit noch nicht zu einer erfolgreichen Abmahnung geführt hat (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html, Absatz 4).

In einer neuen Version, die wir in Kürze veröffentlichen werden, können zusätzlich und auf Wunsch auch die ersten 150 Buchstaben des Feldes Überschrift eines Produktes im Checkout-Prozess angezeigt werden. Das ist für diejenigen Anwender gedacht, die sich unserer Interpretation nicht anschließen wollen und doch mehr Produktdetails anzeigen möchten. Schließlich können wir keine Garantie für eine absolute Richtigkeit unserer Interpretation abgeben.

Bis dieser Passus gesetzlich genau definiert wird, wird das auch weiterhin unklar bleiben.

Wenn Sie Produkte ins außer-europäische Ausland verschicken, so wird zukünftig automatisch eine Käuferinformation eingeblendet, die klarstellt, dass Käufer im Ausland selbst für Einfuhrsteuern sowie eventuelle Gebühren und deren korrekte Abfuhr verantwortlich sind. Auch dies ist eine neue Anforderung des Gesetzgebers.
Natürlich sind diese aktuellen Änderungen nicht im Checkout-Prozess von wirklich alten Versionen von ShopFactory enthalten. Allerdings haben wir möglichst viel im Rahmen des Checkout-Prozesses erledigt, damit auch ältere Versionen davon profitieren können. Nichtsdestotrotz ist es nicht möglich, Versionen vor V8 an alle neuen Vorgaben anzupassen. Hier wird ein Upgrade auf ShopFactory 9 dringend empfohlen.

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